Wussten Sie, dass die Frontscheibe nach § 29 StVO ein tragendes Teil des Fahrzeuges ist?
Eine durch Steinschlag beschädigte Windschutzscheibe bemängelt der TÜV. Die Scheibe muss repariert werden.
Falls Sie das nicht erledigen lassen, ist Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher.
Unser Versprechen
. . . wir reparieren Ihre Windschutzscheibe und übernehmen die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung, falls Ihr Fahrzeug kaskoversichert ist.
Damit sind Sie auf der sicheren Seite und haben keinen zusätzlichen Aufwand . . .
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